Beratungsbesuche bei Ihnen zu Hause

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI Pflicht. Wir kommen zu Ihnen, schauen uns die häusliche Pflegesituation an, beraten zu Hilfen, Hilfsmitteln und Leistungen — und unterstützen Sie dabei, was Sie pflegerisch zu Hause leisten.

Was wir konkret tun

  • Pflegeberatungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI
  • Kostenlose Beratung zu allen Fragen der häuslichen Versorgung
  • Anleitung von pflegenden Angehörigen — wie hebe ich richtig, wie wechsle ich einen Verband?
  • Hilfsmittel-Beratung — vom Rollator bis zum Pflegebett
  • Behörden-Begleitung: Krankenkasse, Pflegekasse, MDK, Sozialamt

Niederschwellig — das ist uns wichtig

Sie müssen vorher nichts gelesen haben, nichts wissen, nichts entschieden haben. Manchmal hilft schon ein Telefonat, manchmal ein Hausbesuch. Wir bauen keinen Druck auf — wir helfen, wenn Sie wollen.