Bewohnerbeirat
Der Bewohnerbeirat stellt die Interessenvertretung von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern gegenüber der Heimleitung in unserem Hause dar.
Den gesetzliche Anforderungen aus dem WTPG – Heimmitwirkungsverordnung wird damit Sorge getragen.
Der Bewohnerbeirat wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern eines Heimes in regelmäßigen Abständen auf 2 Jahre gewählt.
Die letzten Wahlen fanden im Oktober 2021 statt. (mehr …)